•  
  •  

Gesetzliche Bestimmungen

Gemäss der Verordnung über Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen die Elektroinstallationen zum ersten Mal nach der Erstellung und später in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Verantwortlich für die Durchführung der Kontrollen ist der Eigentümer der Installation. Das zuständige Elektrizitätsversorgungs - Unternehmen (EVU) überwacht den Eingang der Sicherheitsnachweise der Installationen. Es fordert die Eigentümer auf, den Nachweis zu erbringen, dass die Installation den Regeln der Technik entspricht. Der Eigentümer muss dann einen Elektro-Kontrolleur, der im Besitz einer Kontrollbewilligung ist, mit der Kontrolle beauftragen. Sobald die Prüfstelle den guten Zustand der Installation bestätigt, kann der Eigentümer dem EVU den verlangten Sicherheitsnachweis abgeben. Allfällige Mängel müssen von einer Installationsfirma behoben werden, die von der Kontrollstelle unabhängig ist.

Periodische Kontrollen

Gemäss den gesetzlichen Vorschriften müssen die elektrischen Anlagen in folgenden Abständen kontrolliert werden (Auszug):

Alle 20 Jahre Installationen in Wohnbauten.

Alle 10 Jahre Installationen in Bürogebäuden, in gewerblichen Werkstätten, in nassen oder feuergefährdeten, gewerblich benutzten Räumen, in landwirtschaftlichen Betrieben, in Verkaufsläden, in Kirchen (und andere).

Alle 5 Jahre Installationen in Betriebsräumen der Industrie und des Grossgewerbes, in Bauten und Räumen mit einer grösseren Anzahl von Personen (Warenhäuser, Theater, Kinos, Hotels, Schulen, Gaststätten, Heime etc.), Fahrzeugreparaturwerkstätten (und andere).

Jedes Jahr Installationen auf Baustellen und Märkten.

Gesetze

Die Gesetzessammlung finden sie auf www.admin.ch

Die Installationskontrolle ist in der Verordnung über elektrische Niederspannungs-installationen (734.27 Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV) geregelt.